unabhängige freie wähler erding
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Satzung



§ 1 Name, Sitz und Zielsetzung des Vereins

1. Der Verein Unabhängige Freie Wähler Erding (UWE) ist eine Vereinigung parteipolitisch ungebundener Bürger, die sich zum Ziel gesetzt haben, auf die Kommunalpolitik in Erding zum Wohle der Bürgerschaft einzuwirken.

2. Deshalb beteiligt sich der Verein Unabhängige Freie Wähler Erding (UWE) an den Wahlen zum Stadtrat. Er tritt insoweit als überparteilich freie Wählergruppe im Sinne des Bayerischen Gemeindewahlgesetzes unter dem Namen Unabhängige Freie Wähler Erding (UWE) auf.

3. Der Verein Unabhängige Freie Wähler Erding (UWE) ist im Vereinsregister eingetragen und hat seinen Sitz in Erding.

§ 2 Vereinszweck

1. Zweck und Aufgabe des Vereins Unabhängige Freie Wähler Erding (UWE) bestehen darin, den Bürgern der Stadt Erding eine Organisationsform zu bieten, die es ermöglicht, alle kommunalen Angelegenheiten unabhängig und frei zu vertreten, darüber mitzubestimmen und damit politisch aktiv zu arbeiten.

2. Zur Verwirklichung der politischen Mitarbeit sind bei allen kommunalen Wahlen geeignete Persönlichkeiten als Kandidaten zu benennen oder zu fördern, die in den betreffenden Vertretungsorganen die Gewähr bieten, dass sie als Parteifreie allein ihrem Gewissen verantwortlich sind und sachgerecht zum Wohle der Bürger entscheiden.

3. Der Verein Unabhängige Freie Wähler Erding (UWE) kann einer überörtlichen, gleichgesinnten Vereinigung beitreten.

§ 3 Mitgliedschaft

1. Der Eintritt in den Verein Unabhängige Freie Wähler Erding (UWE) erfolgt durch schriftliche Beitrittserklärung. Der Eintretende darf grundsätzlich keiner politischen Partei oder anderen Wählervereinigung angehören. Die Eintrittserklärung wird mit der Bestätigung durch den Vorstand wirksam. Jedem Mitglied ist der Austritt aus dem Verein freigestellt; dieser ist durch schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand vorzunehmen und wird mit Zugang wirksam. .

2. Der Vorstand kann mit einfacher Stimmenmehrheit ein Mitglied ausschließen, wenn es

- gegen die in § 3 Abs 1 aufgeführten Grundsätze verstößt,

- einer politischen Partei oder einer anderen örtlichen Wählervereinigung beitritt,

- dem Ansehen des Vereins Unabhängige Freie Wähler Erding (UWE) schadet,

- mit seinen Beiträgen trotz zweimaliger schriftlicher Aufforderung mehr als sechs Monate im Rückstand ist.

Der Ausschluss hat schriftlich und per Einschreiben zu erfolgen und wird mit Zugang wirksam. Das ausgeschlossene Mitglied kann binnen einer Frist von zwei Wochen schriftlich verlangen, dass über den Ausschluss die nächste Mitgliederversammlung entscheidet.

§ 4 Vorstand

1. Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden sowie einem Stellvertreter, dem Kassier und dem Schriftführer, der auch die Öffentlichkeitsarbeit betreibt, und vier Beiräten. Einzelne dieser Funktionen können auch in Personalunion von dem Vorsitzenden wahrgenommen werden. Kraft Amtes sind der Fraktionsvorsitzende der UWE-Fraktion im Stadtrat und dessen Stellvertreter als zusätzliche Beiräte Mitglieder des Vorstandes, wenn sie nicht in ein anderes Vorstandsamt gewählt werden.

2. Dem Vorstand obliegt die Geschäftsführung. Er beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden.

3. Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung (§ 7) auf jeweils zwei Jahre gewählt. Die Wahl ist schriftlich und geheim. Auf Antrag kann die Wahl auch offen vorgenommen werden, es sei denn, dass auch nur ein anwesendes Mitglied widerspricht oder über mehr als nur einen Kandidaten abzustimmen ist.

4. Der Vorstand bleibt bis zur satzungsmäßigen Neuwahl im Amt.

5. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf seiner Amtsperiode aus, ist der verbleibende Vorstand berechtigt, für den Rest der Amtszeit ein neues Vorstandsmitglied zu berufen, welches das Amt kommissarisch weiterführt (Recht auf Selbstergänzung).

§ 5 Vertretungsbefugnis des Vorstandes

1. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und sein Stellvertreter. Dem Vorstand obliegt neben der Vertretung des Vereins die Wahrnehmung der Vereinsgemeinschaft nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.

2. Der 1. Vorsitzende ist allein vertretungsberechtigt, jeweils zwei der übrigen Vorstandmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt.

§ 6 Arbeitskreise allgemein und zur Kommunalwahl

1
. Der Vorstand kann zur Wahrnehmung bestimmter Zwecke und Aufgaben Arbeitskreise bilden. Die Dauer dieser Arbeitskreise ist beschränkt auf die Amtszeit des Vorstands und die Dauer ihrer Zweck- bzw. Aufgabenbestimmung.





2. Zwei Jahre vor der Stadtratswahl ist vom Vorstand ein Arbeitskreis Wahl zu berufen. Diesem Arbeitskreis gehören der Vorstand, die Stadtratsmitglieder der UWE und vom Vorstand zu bestimmende weitere Personen an. Vor den Entscheidungen über die Kandidatenliste sind alle Arbeitskreismitglieder schriftlich und rechtzeitig einzuladen. Die Kandidatenliste wird vom Arbeitskreis entwickelt. Über die Annahme der Liste entscheidet die Mitgliederversammlung.

§ 7 Mitgliederversammlung

1. Jährlich findet mindestens eine Mitgliederversammlung statt. Die Jahreshauptversammlung soll in der ersten Hälfte des Kalenderjahres durchgeführt werden. Zu diesen Versammlungen sind die Mitglieder des Vereins durch den 1. Vorsitzenden 14 Tage vorher unter der Angabe der Tagesordnung schriftlich einzuladen. Einladung per Email

2. Eine Mitgliederversammlung ist vom 1. Vorsitzenden unverzüglich einzuberufen, wenn der Bestand des Vereins Unabhängige Freie Wähler Erding (UWE) gefährdet ist oder dessen Zielsetzung und Zweck geändert werden sollen. Sie ist ferner binnen vier Wochen einzuberufen, wenn dies von mindestens einem Drittel der Mitglieder schriftlich beantragt wird.

3. Zur Beschlussfassung genügt die einfache Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Es wird offen abgestimmt, es sei denn, die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit geheime Abstimmung, Ausnahme § 11.

4. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das durch den Versammlungsleiter und den Verfasser zu unterschreiben ist.

5. Die Mitgliederversammlung wählt auf die Dauer von zwei Jahren zwei Kassenprüfer, die jährlich die Kassenprüfung vorzunehmen und der nächsten Mitgliederversammlung über das Ergebnis zu berichten haben.

6. Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Entlastung der Vorstandschaft, über die des Kassiers nach Anhörung der Kassenprüfer.

§ 8 Beiträge

Der Verein erhebt zur Deckung seines finanziellen Aufwandes und zur Verwirklichung seiner Zielsetzungen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Die jeweilige Höhe des Beitrages wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Der Beitrag ist bis spätestens 31. März jeden Jahres zu entrichten und wird per Bankeinzug erhoben.

§ 9 Aufgaben des Kassiers

Der Kassier hat über die laufenden Einnahmen und Ausgaben des Vereins Buch zu führen und jährlich mindestens einmal in einer Mitgliederversammlung darüber zu berichten. .



§ 10 Satzungsänderungen

Anträge auf Satzungsänderung und Änderung des Vereinszweckes sind auf die Tagesordnung mit Angabe des alten und neuen Textes, bzw. des alten und des neuen Zweckes zu setzen Über Satzungsänderung und Änderung des Vereinszweckes ist mit einer ¾ Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder zu beschließen.

§ 11 Auflösung des Vereins

1. Beschließt die Mitgliederversammlung die Auflösung des Vereins, so bedarf es dazu einer Mehrheit von ¾ der erschienenen Mitglieder unter der weiteren Voraussetzung, dass die Mitglieder der Unabhängige Freie Wähler Erding (UWE) bei der Einladung zu dieser Mitgliederversammlung auf einen solchen Tagesordnungspunkt ausdrücklich hingewiesen worden sind.

2. Die Abstimmung hat geheim zu erfolgen.

3. Bei Auflösung des Vereins fällt sein gesamtes Vermögen dem Verein Freunde der Stadt Erding e.V. zu, der es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige bzw. mildtätige Zwecke zu verwenden hat.

Die Satzung wurde beschlossen durch die Mitgliederversammlung …………………………..